An die Mitglieder der Bioenergiedorf Oberrosphe eG,
1. Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz:
der Bundesrat hat in seiner Sondersitzung am 14. November 2022 beschlossen, um Verbraucher:innen von Gas und Wärme in einem ersten Schritt von den stark gestiegenen Energiekosten im Wege einer Soforthilfe im Dezember zu entlasten.
Für Wärmekund:innen ergibt sich der Entlastungsbetrag in der Regel aus der im September 2022 an das Wärmeversorgungsunternehmen geleisteten Abschlagszahlung. Die Entlastung, auch Kompensation genannt, ist bis zum 31. Dezember 2022 an die Wärmekund:innen zu leisten und kann entweder durch den Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung, durch eine Zahlung oder einer Kombination aus beiden Elementen erfolgen.
2.Das Umsatzsteuergesetz:
Heizen soll nach dem Willen der Bundesregierung günstiger werden. Dazu senkt die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz für die Lieferung von Gas und Wärme von 19% auf 7 %. Die Absenkung ist begrenzt auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024.
Beide Entlastungsgesetze können wir als Bioenergiedorf Oberrosphe eG in Anspruch nehmen. In den nächsten Tagen werden wir die Zahlungen für Dezember Abschlag und die Steuerentlastung (Mehrwertsteuersatz) für den genannten Zeitraum umsetzen.
Zudem prüfen wir noch, ob wir den abgesenkten Steuersatz zusätzlich von Januar 2022 bis September 2022 absenken dürfen.
Der Aufsichtsrat und Vorstand